
Gewaltverbrechen – ein Menschenrecht?
So könnte man das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zusammenfassen. Eine rückwirkend angeordnete Sicherungsverwahrung (beispielsweise bei nachträglich festgestellter anhaltenden Gefährdung Unschuldiger) ist demnach so dermaßen unzulässig, dass die Bundesreg
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